Nach einer Infektion mit dem Coronavirus oder der Anordnung einer Kontaktquarantäne gilt es verschieden Pflichten und Friste einzuhalten. Diese sollen hier nochmals in Kurzform aufgezeigt werden.
- Nach positiven Schnelltest in der Schule ist bei Wiederbesuch ein negativer PCR-Testnachweis in der Schule vorzulegen.
- Nach einer Infektion außerhalb der Schule ist diese umgehend unter Angabe des Datums des positiven PCR-Testes zu informieren. Bei Wiederbesuch der Einrichtung ist dann der Genesenenzertifikat vorzulegen.
- Bei Kontaktquarantäne ist die Schule ebenfalls umgehend zu informieren und dieser bei Wiederbesuch der negative Testnachweis oder der Quarantänebescheid vorzulegen.
- Die Fristen zu Quarantäne und Freitestung entnehmen Sie bitte der unten beigefügten Übersicht.
[A. Voigtberger] 01.03.2022