Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Verhalten nach einer Coronainfektion oder einer Kontaktquarantäne

Nach einer Infektion mit dem Coronavirus oder der Anordnung einer Kontaktquarantäne gilt es verschieden Pflichten und Friste einzuhalten. Diese sollen hier nochmals in Kurzform aufgezeigt werden.
  1. Nach positiven Schnelltest in der Schule ist bei Wiederbesuch ein negativer PCR-Testnachweis in der Schule vorzulegen.
  2. Nach einer Infektion außerhalb der Schule ist diese umgehend unter Angabe des Datums des positiven PCR-Testes zu informieren. Bei Wiederbesuch der Einrichtung ist dann der Genesenenzertifikat vorzulegen.
  3. Bei Kontaktquarantäne ist die Schule ebenfalls umgehend zu informieren und dieser bei Wiederbesuch der negative Testnachweis oder der Quarantänebescheid vorzulegen.
  4. Die Fristen zu Quarantäne und Freitestung entnehmen Sie bitte der unten beigefügten Übersicht.


[A. Voigtberger] 01.03.2022
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