Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Infektionsschutzmaßnahmen nach den Winterferien 2022 - Update 19.02.2022

Es besteht weiterhin die Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske im Schulgebäude, auch während des Unterrichts sowie das Betretungsverbot bei Verweigerung der Verwendung der qualifizierten Gesichtsmaske fort (§ 27 ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO).

Dies bedeutet:
  1. Die Teilnahme an den Testungen ist weiterhin verpflichtend. Die Verweigerung führt zum Betretungsverbot (§ 31 ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO). Das Verfahren für die Durchführung der Testungen in Schule wird beibehalten.

  2. Die Befreiungsmöglichkeiten vom Präsenzunterricht bleiben unverändert bestehen (§§ 29, 30 ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO). Der Neuerlass der ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO wird in der Woche der Winterferien verkündet und die Verordnung auf der Internetseite des TMBJS veröffentlicht.

Aktuell wird als Testmittel der Saliva-SARS-CoV-2 Antigentest für alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal verwendet. Im Rahmen einer Markterkundung wurde ein weiteres Testmittel gefunden und für die Nutzung im Bereich des TMBJS als geeignet angesehen. Dieses Testmittel ist für Schülerinnen und Schüler bzw. Personen ab 12 Jahre geeignet. Die Nutzung ist insbesondere für die Schularten Berufsbildende Schulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Regelschulen vorgesehen.

Das neue Testmittel – NewGene Corona Antigen Schnelltest – ist ein Nasaltest (nur für Nasenabstrichproben). Eine Handlungsanweisung wird den Nutzern vom DRK (siehe auch FAQ Katalog (https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist ab dem 21. Februar 2022, nach den Winterferien vorgesehen.

Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass die Nichtteilnahme an diesen Tests durch Schüler*innen durch einen entsprechenden Widerspruch der Sorgeberechtigten zu erklären und der Schule zum 21.02.2022 vorzulegen ist.

Vorsorglich füge ich das Formular zum Widerspruch hier nochmals bei.    [Widerspruchserklärung]



[A. Voigtberger] 19.02.2022
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