Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Beschulung vor Ort ab 19.05.2021 und weitere Informationen - Stand:17.05.2021

Liebe Eltern,

ab 19.05.2021 gilt für alle Klassen ein neuer Stundenplan für den Präsenzunterricht in der Schule vor Ort. Der gültige Stundenplan wurde auf unserer Homepage unter der geschlossenen Rubrik Aktuelles-->Vertretungsplan --> Schüler veröffentlicht

Erforderliche Änderungen im Förderunterricht bei Frau Petter bzw. im DAZ bei Frau Schellenberg werden den Schülern über die verantwortlichen Lehrerinnen übermittelt. Die Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf befinden sich wieder im Wechselunterricht in der Schule vor Ort.

Nachfolgend noch einige Hinweise:
  1. Was gilt weiter?

    • Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Teilnahme am Präsenzunterricht  in der Schule in jeglicher Form nur für Personen erlaubt, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Zudem besteht generelle Maskenpflicht bei Teilnahme am Präsenzunterricht.

    • Für alle Schüler*innen, die aufgrund eines eingelegten Widerspruchs der Sorgeberechtigten nicht an den Selbsttests teilnehmen durften, besteht nach wie vor ein Betretungsverbot der Schule. Sollen diese Schüler*innen nach der neuen Rechtslage am Präsenzunterricht teilnehmen, ist eine formlose Rücknahme des Widerspruchs zur Teilnahme an den Selbsttests durch die Sorgeberechtigten erforderlich, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Dieser ist der Schule am Mittwoch, 19.05.2021, bzw. dem 1. Unterrichtstag in der Schule vor Ort vor Unterrichtsbeginn im Original vorzulegen. Geben Sie in diesem Fall Ihre Rücknahmeerklärung Ihrem Kind am 1. Unterrichtstag zur Vorlage mit. Sollte dies nicht erfolgen, wird gegenüber diesen Schüler*innen ein Betretungsverbot der Schule ausgesprochen. Dies gilt nunmehr für alle Lerngruppen.

  2. Was gilt für Schüler*innen für die Präsenzunterricht eingerichtet wurde, die aufgrund eines bestehenden Widerspruchs zur Selbsttestung oder eine Befreiung vom Präsenzunterricht erhalten haben und Risikoschüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen?

    • Diese Schüler*innen befinden sich im Homeschooling! Die Teilnahme an Leistungsfeststellungen in der Schule vor Ort bleibt davon unberührt. D.h., dass diese Schüler*innen zu Leistungsfeststellungen in die Schule eingeladen werden können. Die Teilnahme ist unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen verpflichtend. Eine genehmigte Befreiung von der Maskenpflicht sowie der ggf. vorliegende Testwiderspruch haben weiter Bestand und finden Berücksichtigung durch die Schule.

    • Dazu wurde auf unserer Homepage für die Abschlussklassen (Klassen 9abc/10ab) eine gesonderte Rubrik "Terminplan LZK" eingerichtet. Es besteht in diesem Zusammenhang eine Informationspflicht durch die Schüler*innen.

    • Dies gilt im Übrigen gleichermaßen für Schüler*innen in Nichtabschlussklassen, die vom Präsenzunterricht befreit sind. Diese Schüler*innen werden durch die Fachlehrer persönlich eingeladen.

  3. Welche neuen Regelungen gelten in Klasse 5 und 6?

    • Der Präsenzunterricht erfolgt jetzt auch in diesen Klassenstufen in kleineren Lerngruppen.

    • Eine Übersicht der Schülerzugehörigkeit zu den Lerngruppen der Klassen 5 und 6 wurde, wie der neue Stundenplan auch, auf unserer Homepage unter der geschlossenen Rubrik Aktuelles-->Vertretungsplan --> Schüler veröffentlicht.

    • Der Präsenzunterricht für die einzelnen Lerngruppen erfolgt aufgrund der Klassenteilung im 14-tägigen Wechsel nach veröffentlichtem Stundenplan gleichermaßen.

      Dies bedeutet:

      1. Fall:
      Alle Schüler*innen der Lerngruppen 1 werden vom 19.05.21 bis 21.05.21 in der Schule vor Ort unterrichtet. Die Schüler*innen der Lergruppen 2 befinden sich in diese Zeit im Homeschooling.

      2.Fall:
      In der Woche vom 26.05.21 - 28.05.21 werden alle Schüler*innen der Lerngruppen 2 in der Schule vor Ort unterrichtet und für alle Schüler*innen der Lerngruppen 1 gilt das Lernen zu Hause.

      Danach greift wieder Fall1 bzw. in der darauffolgenden Woche wieder Fall 2 usw.. Sollte es zu Ausnahmen kommen, wird dies den Schüler*innen rechtzeitig mitgeteilt.

    • Eine Notbetreuung für Schüler*innen wird, entsprechend der weiter gültigen Zugangsbedingungen, für Zeiten, in denen die Schüler*innen nicht im Präsenzunterricht vor Ort unterrichtet werden, weiter angeboten. Für bereits angemeldete Schüler*innen ist keine erneute Antragsstellung erforderlich.

    • Nachfolgende Regelungen zum Homeschooling gelten jetzt auch für die Klassenstufen 5 und 6.

  4. Wie ist das Homeschooling und die Teilnahme am Präsenzunterricht geregelt?

    • In den Fächern, die im Präsenzunterricht unterrichtet werden, werden prinzipiell keine weiteren Aufgaben zur Erledigung durch die am Präsenzunterricht teilnehmenden Schüler*innen über die Thüringer Schulcloud (TSC) erteilt, sie erhalten ihre Aufgabe für zu Hause in der Schule.

    • Für Schüler*innen die nicht am eingerichteten Präsenzunterricht teilnehmen, besteht, wie im Krankheitsfall, prinzipielle Informationspflicht durch die Schüler*innen. Eine vereinfachte Form der Aufgabenbereitstellung für diese Schüler*innen über die TSC ist, in Abhängigkeit der Möglichkeiten durch die Schule, anzustreben.

    • Die Bereitstellung von Aufgaben für die Fächer, die nicht im Präsenzunterricht unterrichtet werden, erfolgt weiterhin über die TSC und sind durch die Schüler*innen zu bearbeiten.

  5. Wie geht es weiter?

    • In Abhängigkeit der Entwicklung des Inzidenzwertes kann es durchaus zu einem wöchentlichen Wechsel in der Beschulung Ihrer Kinder im Präsenzunterricht kommen, was zwangsläufig zu Stundenplanänderungen führt. Ich bitte Sie daher, sich regelmäßig über unsere Homepage zu entsprechende Änderungen im Schulablauf zu informieren

  6. Haben bisherige Festlegungen weiter Gültigkeit?

    • Die hier bereitgestellten Informationen sind als Fortschreibung der bisher festgesetzten Regelungen zu bewerten und ersetzen nicht nach wie vor gültige Regelungen lt. Rechtslage.


[A. Voigtberger] 17.05.2021
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