Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Beschulung vor Ort ab 03.05.2021 und weitere Informationen - Stand: 29.04.2021

Liebe Eltern,

ab 03.05.2021 gilt ein neuer Stundenplan für alle Schüler*innen im Präsenzunterricht. Dazu gehören die Schüler*innen der Abschlussklassen (9abc und 10ab), die Schüler*innen im DAZ bzw. Förerunterricht bei Frau Petter bzw. Frau Schellenberg und neu auch alle Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Eine Übersicht der Schülerzugehörigkeit zur letztgenannten Gruppe wurde, wie der neue Stundenplan auch, auf unserer Homepage unter der geschlossenen Rubrik Aktuelles-->Vertretungsplan --> Schüler veröffentlicht.

Nachfolgend noch einige Hinweise, die u.a. auch zur Klarstellung von Elternnachfragen Beachtung finden sollen.
  1. Was gilt weiter?

    • Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Teilnahme am Präsenzunterricht  in der Schule in jeglicher Form nur für Personen erlaubt, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Zudem besteht generelle Maskenpflicht bei Teilnahme am Präsenzunterricht.

    • Für alle Schüler*innen, die aufgrund eines eingelegten Widerspruchs der Sorgeberechtigten nicht an den Selbsttests teilnehmen durften, besteht nach wie vor ein Betretungsverbot der Schule. Sollen diese Schüler*innen nach der neuen Rechtslage am Präsenzunterricht teilnehmen, ist eine formlose Rücknahme des Widerspruchs zur Teilnahme an den Selbsttests durch die Sorgeberechtigten erforderlich. Dieser ist der Schule am Montag, 03.05.2021, vor Unterrichtsbeginn im Original vorzulegen. Geben Sie in diesem Fall Ihre Rücknahmeerklärung Ihrem Kind am Montag zur Vorlage mit. Sollte dies nicht erfolgen, wird gegenüber diesen Schüler*innen ein Betretungsverbot der Schule ausgesprochen. Dies ist insbesondere für die neu aufgenommenen Lerngruppen der Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf zu beachten.

  2. Was gilt für Schüler*innen für die Präsenzunterricht eingerichtet wurde, die aufgrund eines bestehenden Widerspruchs zur Selbsttestung oder eine Befreiung vom Präsenzunterricht erhalten haben und Risikoschüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen?

    • Diese Schüler*innen befinden sich im Homeschooling! Die Teilnahme an Leistungsfeststellungen in der Schule vor Ort bleibt davon unberührt. D.h., dass diese Schüler*innen zu Leistungsfeststellungen in die Schule eingeladen werden können. Die Teilnahme ist unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen verpflichtend. Eine genehmigte Befreiung von der Maskenpflicht sowie der ggf. vorliegende Testwiderspruch haben weiter Bestand und finden Berücksichtigung durch die Schule.

    • Dazu wurde auf unserer Homepage für die Abschlussklassen eine gesonderte Rubrik "Terminplan LZK" eingerichtet. Es besteht in diesem Zusammenhang eine Informationspflicht durch die Schüler*innen.

    • Dies gilt im Übrigen gleichermaßen für Schüler*innen im Homeschooling der Klassen, die derzeit nicht im Präsenzunterricht sind sowie für Schüler*innen in Nichtabschlussklassen, die vom Präsenzunterricht befreit sind. Diese Schüler*innen werden durch die Fachlehrer persönlich eingeladen.

  3. Wie ist mit pandemiebedingten Fehlzeiten umzugehen?

    • Im Gegensatz zu krankheitsbedingtem Fehlen im Präsenzunterricht sind pandemiebedingte Fehlzeiten im Präsenzunterricht weder als entschuldigte noch als unentschuldigte Fehlzeiten durch die Schule zu behandeln, da die Schüler*innen ihrer Schulpflicht im Homeschooling nachkommen.

  4. Wie ist das Homeschooling und die Teilnahme am Präsenzunterricht geregelt?

    • In den Fächern, die im Präsenzunterricht unterrichtet werden, werden prinzipiell keine weiteren Aufgaben zur Erledigung durch die am Präsenzunterricht teilnehmenden Schüler*innen über die Thüringer Schulcloud (TSC) erteilt, sie erhalten ihre Aufgabe für zu Hause in der Schule.

    • Für Schüler*innen die nicht am eingerichteten Präsenzunterricht teilnehmen, besteht, wie im Krankheitsfall, prinzipielle Informationspflicht durch die Schüler*innen. Eine vereinfachte Form der Aufgabenbereitstellung für diese Schüler*innen über die TSC ist, in Abhängigkeit der Möglichkeiten durch die Schule, anzustreben.

    • Die Bereitstellung von Aufgaben für die Fächer, die nicht im Präsenzunterricht unterrichtet werden, erfolgt weiterhin über die TSC und sind durch die Schüler*innen zu bearbeiten.

  5. Welche Regelungen gelten für Prüfungen, Versetzung und freiwillige Wiederholung?

    • Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die gültige Abmilderungsverordnung des Ministeriums, die ich unter nachfolgend beigefügtem Link zur Einsichtnahme zur Verfügung stelle.

      Abmilderungsverordnung

  6. Wie geht es weiter?

    • In Abhängigkeit der Entwicklung des Inzidenzwertes kann es durchaus zu einem wöchentlichen Wechsel in der Beschulung Ihrer Kinder im Präsenzunterricht kommen, was zwangsläufig zu Stundenplanänderungen führt. Ich bitte Sie daher, sich regelmäßig über unsere Homepage zu entsprechende Änderungen im Schulablauf zu informieren

  7. Haben bisherige Festlegungen weiter Gültigkeit?

    • Die hier bereitgestellten Informationen sind als Fortschreibung der bisher festgesetzten Regelungen zu bewerten und ersetzen nicht nach wie vor gültige Regelungen lt. Rechtslage.


[A. Voigtberger] 29.04.2021
« zurück