Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Beschulung vor Ort ab 26.04.2021 - Stand: 24.04.2021

Liebe Eltern,

ab 26.04.2021 gilt die Stufe Rot  in der Beschulung Ihrer Kinder. Dies bedeutet, dass prinzipiell für alle Schüler*innen der Klassenstufen 5-8 Distanzunterricht zu Hause gilt. Dieser wird wie bisher auch über die Thüringer Schulcloud abgesichert.

Nachfolgend noch einige Hinweise:
  1. Präsenzunterricht vor Ort gilt für alle Schüler*innen der Klassenstufe 9 und 10. Der gültige Stundenplan ist in der geschlossenen Rubrik des Vertretungsplanes einsehbar. Die Pausenbereiche und die Aufteilung der Schüler*innen auf die Lerngruppen bleiben wie bisher erhalten.

  2. Eine Notbetreuung für Schüler*innen der Klassen 5 & 6 wird angeboten. Für den Zugang zur Notbetreuung ist eine erneute Beantragung erforderlich! Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt! Die Anträge sind in der Schule im Original bis Mittwoch, 28.04.2021, abzugeben. Bis dahin gilt eine Übergangszeit.
    In der Notbetreuung wird kein Unterricht erteilt!

  3. Der Präsenzunterricht für Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf vor Ort beginnt ab 03.05.2021. Die Schülerzuordnung und der dann gültige Stundenplan wird rechtzeitig, ebenfalls in der geschlossenen Rubrik des Vertretungsplanes, veröffentlicht. Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Schüler*innen mit Förderbedarf in DAZ werden durch Frau Petter bzw. Frau Schellenberg persönlich eingeladen.

  4. Die Maskenpflicht sowie die bisher verfügten Verhaltens- und Hygienemaßnahmen gelten ohne Einschränkung weiter. Gleiches gilt für Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

  5. Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Teilnahme am Präsenzunterricht, dem Förderunterricht und der Notbetreuung in der Schule nur für Personen erlaubt, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal.

  6. Zur Beachtung:

    Da wir am Freitag nicht alle Eltern der Klassenstufe 9 und 10, die einen Widerspruch zur Teilnahme ihrer Kinder an den Selbsttests eingelegt haben, telefonisch erreichen konnten, bitte ich nachfolgende Bemerkung, die sich aus Punkt 5 ergebten, zu beachten.

    Für alle Schüler*innen, die aufgrund eines eingelegten Widerspruchs der Sorgeberechtigten nicht an den Selbsttests teilnehmen durften, besteht nunmehr ein Betretungsverbot der Schule. Sollen diese Schüler*innen nach der neuen Rechtslage am Präsenzunterricht teilnehmen, ist eine formlose Rücknahme des Widerspruchs zur Teilnahme an den Selbsttests durch die Sorgeberechtigten erforderlich. Dieser ist der Schule am Montag, 26.04.2021, vor Unterrichtsbeginn im Original vorzulegen. Geben Sie in diesem Fall Ihre Rücknahmeerklärung Ihrem Kind am Montag zur Vorlage mit. Sollte dies nicht erfolgen, wird gegenüber diesen Schüler*innen ein Betretungsverbot der Schule ausgesprochen.

    Dies gilt gleichermaßen für Schüler*innen, die am Förderunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen sollen.

  7. Ab 03.05.2021 macht sich aus jetziger Sicht notwendigerweise ein neuer Stundenplan für alle Schüler*innen, die in der Schule vor Ort unterrichtet bzw. betreut werden, erfoderlich. Dieser wird rechtzeitig über die geschlossenen Rubrik des Vertretungsplanes veröffentlicht. Ich bitte dies zu beachten.


[Administrator] 24.04.2021
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