Liebe Eltern,
im Rahmen des Digitalpaktes Teil IV hat unserer Schule 50 iPads als Leihgeräte erhalten. Die iPads sollen lt. Förderprogramm die Schulen unterstützen, um Schüler*innen die Teilnahme am digitalen Unterricht in der Schule und auch zu Hause zu ermöglichen, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährdet. Die Ausgabe der Leihgeräte erfolgt durch die Schule, ist an bestimmte Kriterien gebunden und erfolgt auf Grundlage eines Vertragsabschlusses. Da aus meiner Sicht und aufgrund der begrenzten Anzahl der zur Verfügung stehenden Leihgeräte voraussichtlich nicht alle Antragsteller Berücksichtigung finden werden, steht es den Antragstellern frei, sich über das Jobcenter zu weiteren Fördermaßnahmen zu informieren.
Zur Verfahrensweise:
- Grundsätzlich sollen die ausgelieferten mobilen Endgeräte Schüler*innen im digitalen Unterricht in der Schule und auch zu Hause unterstützen, die einen besonderen Bedarf aufgrund einer sozialen Benachteiligung haben.
- Nach Information des Landratsamtes kann insbesondere von einer Bedürftigkeit ausgegangen werden, wenn Familien in irgendeiner Art und Weise auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Der Bezug der nachfolgend aufgeführten Leistungen begründet einen solchen besonderen Bedarf:
- - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) - Arbeitslosengeld II - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- - Wohngeld
- - Kinderzuschlag
- - Jugendhilfeleistungen außerhalb des Elternhauses (SGB VIII)
- - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Innerhalb des Landratsamtes hat man sich darauf verständigt, in solchen Fällen einen sogenannten Berechtigungsschein auszustellen.
- Betroffene Familien sowie die stationären Einrichtungen der Jugendhilfe können also die Vorlage des Berechtigungsscheins in der Schule über das Landratsamt abfordern.
Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne an das hierfür zuständige Jobcenter im Landratsamt wenden. - Der Ihnen insofern auf Antrag zugegangene Berechtigungsschein ist sodann der Schule im Original vorzulegen. Da wir mit mehr Anträgen rechnen, als Leihgeräte zur Verfügung stehen, gilt prinzipiell der Eingang der Anträge als Auswahlkriterium, sofern nicht andere Kriterien aus Sicht der Schule Berücksichtigung finden sollten.
- Das Ende zur Vorlage eines solchen Berechtigungsscheines zur Ausleihe eines iPads im Schuljahr 2021/22 wird zunächst auf den 23.07.2021 befristet. Alle berücksichtigungsfähigen Anträge werden nach Posteingang in der Schule gereiht. Die Sorgeberechtigten, die entsprechend der vorhandenen Anzahl der Leihgeräte Berücksichtigung finden, erhalten über ihre Kinder in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres weitere Informationen.
- Ich bitte in diesem Zusammenhang auf Nachfragen zu verzichten und im Falle der Nichtberücksichtigung, sich über das Jobcenter zu weiteren Fördermaßnahmen zu informieren.
- Die Schule behält sich Änderungen im Verfahrensablauf vor!
[A. Voigtberger] 07.06.2021