Liebe Eltern,
Wie dies im Einzelnen an unserer Schule umgesetzt wird, möchte ich Ihnen im Folgenden etwas genauer erläutern.
1. freiwillige Selbsttest
Was gilt aus heutiger Sicht weiter?
Voigtberger
Schulleiter
ab 12.04.2021 gilt die Stufe Gelb II in der Beschulung Ihrer Kinder. Dies bedeutet, dass für alle Schüler*innen der Klassenstufen 5-10 ein Wechsel zwischen Präsenz-und Distanzunterricht stattfindet.
- Der nunmehr geltende Wechsel von Präsenzunterricht und Homeschooling erfordert grundsätzliche Veränderungen im Einsatz der Lehrer*innen im Präsenzunterricht und auch in der Fachverteilung.
- Alle Klassen 5 und 6 haben täglich Unterricht vor Ort von der 1. bis zur 5. Stunde. Der Unterricht findet im Klassenverband statt und wird durch festes Lehrpersonal abgesichert.
- Die Schüler*innen der Klassen 7 - 10 werden in feste, kleinere Lerngruppen eingeteilt. Da nicht alle neu gebildeten Lerngruppen aller Klassenstufen gleichzeitig vor Ort beschult werden können, macht sich eine Staffelung in der Beschulung vor
Ort erforderlich. - Der gültige neue Stundenplan mit Raumzuordnung, die Aufteilung der Schüler*innen auf die jeweiligen Lerngruppen der Klassen 7, 8 und 9 RS, die Pausenhofzuordnung werden über unsere Homepage in der geschlossenen Rubrik Vertretungsplan veröffentlicht.
Die bisherigen Lerngruppenzugehörigkeit der Abschlussklassen bleibt erhalten. - Aufgrund der neuen Rahmenbedingungen und des damit verbundenen Organisationsaufwandes werden die Selbsttests erst am Dienstag bzw. Mittwoch, entsprechend der vorgesehenen Präsenzunterrichtsplanung, beginnen.
- In der Vergangenheit haben wir festgestellt, dass die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Dies ist jedoch unbedingt erforderlich, um mit Ihnen als Sorgeberechtigte erforderlichenfalls in Verbindung treten zu können. Sollten sich bei Ihnen diesbezügliche Änderungen (Mobilnummer, E-Mail-Adresse usw.) ergeben haben, bitten ich Sie, sich mit unserem Sekretariat in Verbindung zu setzen.
- Da sich die Situation täglich ändern kann, bitten ich Sie ebenso, sich täglich neu auf den Internetseiten unserer Schule zu informieren.
- Die Schüler*innen der Abschlussklassen und der Klassenstufe 8 werden am Montag, Mittwoch und Freitag vor Ort beschult, für die übrigen Tage gilt Homeschooling.
- Die Schüler*innen der Klassenstufe 7 und der realschulabschlussbezogene Klassen 9 werden am Dienstag und Donnerstag vor Ort beschult, auch hier gilt für die übrigen Tage Homeschooling.
- Das Homeschooling wird wie bisher auf Klassenstufenbasis und abschlussbezogen über die TSC abgesichert. Dies bedeutet, dass die veröffentlichten Aufgaben für alle Klassen einer Klassenstufe bzw. alle Klassen der jeweiligen Abschlussrichtung gleichermaßen gelten.
- Die gegenwärtige Situation erfordert auch, dass sich alle Schüler*innen täglich über den Vertretungsplan zu den erforderlichen Veränderungen im Schulablauf informieren.
- Meine Informationen zur Teststrategie, den geltenden Verhaltens- und Hygienebestimmungen und den Regelungen zur Maskenpflichtbefreiung bzw. der Befreiung vom Präsenzunterricht, veröffentlicht mit meinem Artikel vom 07.04.2021, behalten weiter Gültigkeit!
Den Artikelinhalt füge ich vorsorglich noch einmal, angepasst an die neuen Regelungen, zur Kenntnisnahme bei.
Artikel vom 07.04.2021
Liebe Eltern,
nach der 12. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie der Umstellung und Erweiterung der Teststrategie an Thüringer Schulen gilt es einige neue Regelungen im Schulbetrieb ab dem 12.04.2021 zu beachten. Ich bitte in diesem Zusammenhang auch die Elterninformationen unseres Bildungsministers sowie mein Informationsschreiben zur Kenntnis zu nehmen.
Was ist also neu?
1. freiwillige Selbsttest
- Die freiwillige Teilnahme an den Selbsttests wird auf alle Schüler*innen die am Präsenzunterricht teilnehmen ausgedehnt. Die Testdurchführung erfolgt an zwei festgelegten Tagen (voraussichtlich Montag und Donnerstag) in der jeweils ersten Unterrichtsstunde. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht abhängig von der freiwilligen Selbsttestung.
- Für alle Schüler*innen, die an den Selbsttest teilnehmen dürfen, bedarf es keiner gesonderten Anmeldung. Diese Schüler*innen werden automatisch in das Testverfahren aufgenommen.
- Sofern Schüler*innen nicht an der freiwilligen Selbsttestung teilnehmen sollen, ist durch die Sorgeberechtigten mittels beigefügtem Formular eine Widerspruchserklärung gegenüber der Schule abzugeben.
Bitte geben Sie in diesem Fall die ausgefüllte Widersprüchserklärung (nur 1. Seite) Ihrem Kind zur Vorlage in der Schule am Montag, dem 12.04.2021, mit.
Widerspruchserklärung mit Datenschutzinformationen
Sollten Sie über keinen Drucker verfügen, können Sie das ebenfalls beigefügte Formular - formlose Widerspruchserklärung - als Vorlage für einen formlosen Widerspruch nutzen. In diesen Fällen erhalten Ihre Kinder dann das amtliche Formular durch die Schule, welches dann am Folgetag ausgefüllt abgegeben werden muss.
formlose Widerspruchserklärung
2. Befreiung von der Maskenpflicht
- Eine Befreiung von der Maskenpflicht (ärztliches Attest) muss der Schule im Original vorgelegt werden. Die Glaubhaftmachung im jeweiligen Einzelfall ist nur dann ausreichend, wenn eine medizinische Diagnose und Begründung, warum sich hieraus eine Befreiung von der Maskenpflicht ergibt, nachgewiesen ist.
3. Befreiung vom Präsenzunterricht
- Die Regelungen zu den Risikoschüler*innen und den möglichen begründeten Abmeldungen vom Präsenzunterricht bleiben erhalten. Entsprechende Anträge durch die Erziehungsberechtigten sind erneut in Schriftform zur Entscheidung in der Schule vorzulegen. In diesem Zusammenhang weise ich vorsorglich darauf hin, dass für diese Schüler*innen ein Homeschooling nur noch in eingeschränkter Form angeboten werden kann.
Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Risikoschüler
mögliches ärztliches Attest für Risikoschüler
formloser Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht
4. Nichtamtliche Lesefassung der Thüringer Abmilderungsverordnung
- Zur Information über Prüfungs- und Versetzungsangelegenheiten verweise ich auf die nichtamtliche Lesefassung der Thüringer Abmilderungsverordnung.
nichtamtliche Lesefassung ThürAbmildSchulVO
- Eine Notbetreuung für Schüler*innen wird nicht mehr angeboten, die Schüler*innen befinden sich im Präsenzunterricht.
- Für alle übrigen Klassen gilt weiter die verpflichtende Teilnahme am Homeschooling über die Thüringer Schulcloud.
- Die geltenden Festlegungen und Hygienebestimmungen der Schule (insbesondere Wahrung des Sicherheitsabstandes, Maskenpflicht, Befolgen von Lehreranweisungen, Einhaltung der Pausenbereiche, Verlassen des Schulgrundstückes) sind weiter gültig. Bei Verstößen ist mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen. Siehe auch meine früheren Artikel (Artikelarchiv).
- Ich bitte Sie auch weiterhin, sich in diesem Zusammenhang immer über neue Informationen des Bildungsministeriums zu informieren. Aktuelle Lage
Schulleiter
[Administrator] 09.04.2021