Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Aktuelle Informationen zum momentanen Sachstand in der Beschulung ab 12.04.2021 - Stand: 07.04.2021

Liebe Eltern,

nach der 12. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie der Umstellung und Erweiterung der Teststrategie an Thüringer Schulen gilt es einige neue Regelungen im Schulbetrieb ab dem 12.04.2021  zu beachten. Ich bitte in diesem Zusammenhang auch die Elterninformationen unseres Bildungsministers sowie mein Informationsschreiben zur Kenntnis zu nehmen.

   Elternbrief Minister       Elternbrief Schulleiter    


Was ist also neu bzw. gilt weiter in veränderter Form?

1. freiwillige Selbsttest
  • Die freiwillige Teilnahme an den Selbsttests wird auf alle Schüler*innen die am Präsenzunterricht teilnehmen ausgedehnt. Die Testdurchführung erfolgt an zwei festgelegten Tagen (voraussichtlich Montag und Donnerstag) in der jeweils ersten Unterrichtsstunde. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht abhängig von der freiwilligen Selbsttestung.

  • Für alle Schüler*innen, die an den Selbsttest teilnehmen dürfen, bedarf es keiner gesonderten Anmeldung. Diese Schüler*innen werden automatisch in das Testverfahren aufgenommen.

  • Sofern Schüler*innen nicht an der freiwilligen Selbsttestung teilnehmen sollen, ist durch die Sorgeberechtigten mittels beigefügtem Formular eine Widerspruchserklärung gegenüber der Schule abzugeben.
    Bitte geben Sie in diesem Fall die ausgefüllte Widersprüchserklärung (nur 1. Seite) Ihrem Kind zur Vorlage in der Schule am
    Montag, dem 12.04.2021, mit.

      Widerspruchserklärung mit Datenschutzinformationen

    Sollten Sie über keinen Drucker verfügen, können Sie das ebenfalls beigefügte Formular - formlose Widerspruchserklärung - als Vorlage für einen formlosen Widerspruch nutzen. In diesen Fällen erhalten Ihre Kinder dann das amtliche Formular durch die Schule, welches dann am Folgetag ausgefüllt abgegeben werden muss.

      formlose Widerspruchserklärung     
2. Befreiung von der Maskenpflicht
  • Eine Befreiung von der Maskenpflicht (ärztliches Attest) muss der Schule im Original vorgelegt werden. Die Glaubhaftmachung im jeweiligen Einzelfall ist nur dann ausreichend, wenn eine medizinische Diagnose und Begründung, warum sich hieraus eine Befreiung von der Maskenpflicht ergibt, nachgewiesen ist.
3. Befreiung vom Präsenzunterricht
4. Nichtamtliche Lesefassung der Thüringer Abmilderungsverordnung

Was gilt aus heutiger Sicht weiter?
  • Eine Notbetreuung für Schüler*innen wird nicht mehr angeboten, die Schüler*innen befinden sich im Präsenzunterricht.

  • Präsenzunterricht in der Schule vor Ort gilt nach wie vor für die Klassen 5 und 6, die Abschlussklassen, die Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie die Lerngruppen bei Frau Petter nach dem bereits vor Ostern gültigen Stundenplan. Ich bitte in diesem Zusammenhang auch immer um Beachtung des Vertretungsplanes!
    Inwieweit es zur weiteren Öffnung der Schule darüber hinaus kommt, bleibt abzuwarten und kann derzeit nicht beantwortet werden.

  • Für alle übrigen Klassen gilt weiter die verpflichtende Teilnahme am Homeschooling über die Thüringer Schulcloud.

  • Die geltenden Festlegungen und Hygienebestimmungen der Schule (insbesondere Wahrung des Sicherheitsabstandes, Maskenpflicht, Befolgen von Lehreranweisungen, Einhaltung der Pausenbereiche, Verlassen des Schulgrundstückes) sind weiter gültig. Bei Verstößen ist mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen. Siehe auch meine früheren Artikel (Artikelarchiv).

  • Ich bitte Sie auch weiterhin, sich in diesem Zusammenhang immer über neue Informationen des Bildungsministeriums zu informieren. Aktuelle Lage 

Sofern ich weitere Informationen zum Schulablauf ab dem 12.04.2021 erhalte, werde ich Sie umgehend über diese Seite informieren.


[A. Voigtberger] 07.04.2021
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