Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Aktuelle Informationen zur weiteren Öffnung der Schule für die Klassen 5 und 6 - Stand: 18.03.2021

Liebe Eltern,

nach der 8. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur weiteren Schulöffnung vom 18.03.2021, erfolgt ab 22.03.2021 die weitere Öffnung der Schulen für die Klassen 1 bis 6 im Präsenzunterricht. Für weitere Informationen ist diesem Artikel ein Elternbrief beigefügt. Neue Verhaltens- und Hygienebestimmungen sind strikt einzuhalten. Da wir alle, wie ich glaube, daran interessiert sind diese Öffnung möglichst dauerhaft und ggf. erweitert auf die übrigen Klassenstufen zu erhalten, bitte ich Sie sich mit Ihrem Kind eindringlich über die Einhaltung der an der Schule geltenden Regelungen zu unterhalten und die Notwendigkeit dieser deutlich zu machen. Ebenso bitte ich Sie alle aus den genannten Gründen heraus um Zustimmung zu den freiwilligen Selbsttests durch die Schüler*'innen am Montag, dem 22.03.2021. Bei diesen Tests handelt es sich um den sogenannten "Lollitest", der auch von jüngeren Kindern angewendet werden kann. Die Probenentnahme wird durch Lutschen vorgenommen, das Ergebnis liegt nach ca. 15 Minuten vor. Es erfolgt kein Abstrich in der Nase oder im Rachen. Die Tests wurden durch den Landkreis, über Eigenmittel unter dem Aspekt der weiteren Schulöffnung und Entlastung der Elternhäuser, beschafft und den Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt! Es ist daher aus meiner Sicht mehr als wünschenswert, Ihre Zustimmung zur Testteilnahme Ihres Kindes zu erteilen. Je größer die Zustimmung bei Ihnen ist, um so größer ist auch die Chance, ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewährleisten, was für uns alle an erster Stelle stehen muss.

Die Zustimmungserklärung bitte ich Ihren Kindern am Montag zur Abgabe in der Schule mitzugeben.
Dazu habe ich ein ausfüllbares Onlineformular - amtliche Zustimmungserklärung - beigefügt. Sollten Sie über keinen Drucker verfügen, können Sie das ebenfalls beigefügte Formular - formlose vorläufige Zustimmungserklärung - als Vorlage für eine formlose Zustimmungserklärung nutzen. In diesen Fällen erhalten Ihre Kinder dann das amtliche Formular durch die Schule, welches dann am Folgetag ausgefüllt abgegeben werden muss.

   Elternbrief            amtliche Zustimmungserklärung             formlose vorläufige Zustimmungserklärung


Was ist im Hinblick auf die weitere Öffnung der Schule zu beachten:

  1. Eine Notbetreuung für Schüler*innen wird nicht mehr angeboten, die Schüler*innen befinden sich im Präsenzunterricht.

  2. Die Regelungen zu den Risikoschüler*innen und den möglichen begründeten Abmeldungen vom Präsenzunterricht bleiben erhalten. Entsprechende neue Anträge sind durch die Erziehungsberechtigten in Schriftform zur Entscheidung in der Schule vorzulegen. In diesem Zusammenhang weise ich vorsorglich darauf hin, dass für diese Schüler*innen ein Homeschooling nur noch in eingeschränkter Form angeboten werden kann.

       Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Risikoschüler             mögliches ärztliches Attest für Risikoschüler             formloser Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht

  3. Die weitere Öffnung der Schule für die Klassen 5 und 6 führt zwangsläufig auch zu Veränderungen im Stundenplan der übrigen Lerngruppen, die bereits im Präsenzunterricht eingeordnet sind (Abschlussklassen, Schülerinnen mit besonderem Unterstützungsbedarf, DAZ-Schüler*innen, Lerngruppen bei Frau Petter)!

  4. Der neue, gültige Stundenplan und die neuen Pausenzeiten sind auf unserer Homepage im geschützen Bereich "Aktuelles --> Vertretungsplan --> Schüler" veröffentlicht.

  5. Die geltenden Festlegungen und Hygienebestimmungen der Schule (insbesondere Wahrung des Sicherheitsabstandes, Maskenpflicht, Befolgen von Lehreranweisungen, Einhaltung der Pausenbereiche) sind durch alle Schüler*innen einzuhalten, bei Verstoß ist mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.

  6. Auch für Schüler*innen der Klassen 5 und 6 ist nun das Tragen einer üblichen Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude und auch während des Unterrichts vorgeschrieben! Eine Verwendung von Gesundheitsmasken bzw. FFP2-Masken ist aus Sicherheitsgründen wünschenswert.

  7. Für die übrigen Schüler*innen besteht ebenfalls generelle Maskenpflicht im Schulgebäude und auch während des Unterrichts. Dabei gilt das Tragen von Gesundheitsmasken bzw. FFP2-Masken als verbindlich.

  8. Die Schüler*innen der Klassen 5 und 6 werden in der ersten Präsenzstunde nochmals über die zugeordneten Pausenbereiche, die veränderten Pausenzeiten, die Festlegungen zu den einzuhaltenden Wegen sowie die Raum- und Stundenplänen informiert und belehrt.

  9. Das Schulgelände ist nach Ende des Präsenzunterrichtes umgehend zu verlassen, Ausnahmen sind nach Absprachen mit der Schule bzw. den Lehrer*innen zulässig.

  10. Ich bitte Sie auch weiterhin, sich in diesem Zusammenhang immer über neue Informationen des Bildungsministeriums zu informieren. Aktuelle Lage


[A. Voigtberger] 18.03.2021
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