Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Informationen zur weiteren Öffnung der Schule für die Klassen 5 und 6 sowie daraus resultierenden Veränderungen

Liebe Eltern,

unser Landkreis hat seit vergangenem Freitag einen Inzidenzwert unter 200 pro 100000 Einwohnern erreicht. Sollte sich diese Tendenz weiter bestätigen, ist eine Öffnung der Schulen für die Klassen 5 und 6 im Präsenzunterricht denkbar. Die endgültige Entscheidung dazu trifft aber letztendlich das Bildungsministerium in Absprache mit dem Landkreis. Da davon auszugehen ist, dass die Übermittlung der Entscheidung zur weiteren Schulöffnung durch das Ministerium an die Schulen sehr kurzfristig erfolgt, bitte ich Sie, sich auch am Wochenende über den aktuellen Sachstand auf unserer Homepage zu informieren. Ich werde umgehend nach Kenntnisnahme einer entsprechenden Entscheidung durch das Ministerium eine Information dazu auf unserer Homepage bekannt geben.

Nachfolgend einige Hinweise, sollte es zu einer weiteren Öffnung unserer Schule für die Klassen 5 und 6 im Präsenzunterricht noch vor den Osterferien kommen.

Was ist im Hinblick darauf zu beachten:

  1. Eine Notbetreuung für Schüler*innen wird dann nicht mehr angeboten, die Schüler*innen befinden sich im Präsenzunterricht.

  2. Die weitere Öffnung der Schule für die Klassen 5 und 6 führt zwangsläufig auch zu Veränderungen im Stundenplan der übrigen Lerngruppen, die bereits im Präsenzunterricht eingeordnet sind (Abschlussklassen, Schülerinnen mit besonderem Unterstützungsbedarf, DAZ-Schüler*innen, Lerngruppen bei Frau Petter)!

  3. Der neue, gültige Stundenplan wird rechtzeitig auf unserer Homepage im geschützen Bereich "Aktuelles --> Vertretungsplan --> Schüler" veröffentlicht.

  4. Die geltenden Festlegungen und Hygienebestimmungen der Schule (insbesondere Wahrung des Sicherheitsabstandes, Maskenpflicht, Befolgen von Lehreranweisungen, Einhaltung der Pausenbereiche) sind durch alle Schüler*innen einzuhalten, bei Verstoß ist mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.

  5. Für Schüler*innen der Klassen 5 und 6 ist das Tragen einer üblichen Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude vorgeschrieben, dies gilt nicht zwangsläufig während des Unterrichts.

  6. Für die übrigen Schüler*innen besteht ebenfalls generelle Maskenpflicht im Schulgebäude und auch während des Unterrichts. Dabei gilt das Tragen von Gesundheitsmasken bzw. FFP2-Masken als verbindlich.

  7. Die Schüler*innen der Klassen 5 und 6 werden in der ersten Präsenzstunde nochmals über die zugeordneten Pausenbereiche, die veränderten Pausenzeiten, den Festlegungen zu den einzuhaltenden Wegen sowie den Raum- und Stundenplänen informiert und belehrt.

  8. Das Schulgelände ist nach Ende des Präsenzunterrichtes umgehend zu verlassen, Ausnahmen sind nach Absprachen mit der Schule bzw. den Lehrer*innen zulässig.

  9. Ich bitte Sie, sich in diesem Zusammenhang auch immer über neue Informationen des Bildungsministeriums zu informieren. Aktuelle Lage


[A. Voigtberger] 09.03.2021
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