Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Informationen zur weiteren Beschulung vor Ort ab 01. Februar 2021

Liebe Eltern,

nach Ministererlass vom 25.01.2021 ist die Schule neben den Abschlussklassen auch für Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf für die Teilnahme am Präsenzunterricht zu öffnen. Hierzu möchte ich Ihnen noch einige nähere Informationen zukommen lassen.

Für welche Schüler*innen gibt es ab 01. Februar 2021 Präsenzunterricht an unserer Schule?
  1. Für alle Schüler*innen der Abschlussklassen. Der Stundenplan vor den Ferien ist weiter gültig.
  2. Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die betreffenden Schüler*innen und deren Eltern wurden durch die Schule benachrichtigt.
  3. Für Schüler*innen mit Migrationshindergrund. Auch hier wurden die betreffenden Schüler*innen und deren Eltern durch die Schule benachrichtigt.

Was ist ab 01. Februar 2021 neu?
  1. Es erfolgt auch für Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf die Öffnung der Schule für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
  2. Die Auswahl der dieser Gruppe zugehörigen Schüler*innen erfolgt durch die Schule.
  3. Alle Eltern der dieser Gruppe zugehörigen Schüler*innen werden bis spätestens Mittwoch durch die Schule informiert.
  4. Präsenzunterricht für diese Schülergruppe im Umfang von 6 Unterrichtsstunden wird wöchentlich jeweils dienstags und donnerstags stattfinden.
  5. Der Präsenzunterricht für diese Schülergruppe beginnt am Donnerstag, dem 04. Februar 2021.
  6. An diesen Tagen wird Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt, zudem werden die Aufgaben im Homeschooling Berücksichtigung finden.
  7. Den gültigen Stundenplan erhalten die Schüler*innen am Donnerstag, dem 04. Februar 2021, in der 1. Stunde.
  8. Im Präsenzunterricht ab Klasse 7 besteht grundsätzlich Maskenpflicht!

Was kann sich ändern?
  1. Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Schüler*innen mit Migrationshindergrund kann es zu Veränderungen in der Beschulung vor Ort kommen. Es ist also durchaus möglich, weitere Schüler*innen in diese Lerngruppen aufzunehmen oder eine Umverteilung der Schüler*innen in andere Lerngruppen vorzunehmen.
  2. Auch dazu erfolgt eine entsprechende Information der Eltern durch die Schule.

Anmerkungen zur Teilnahme am Präsenzunterricht

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht keine Ermessensfrage ist, sondern Teilnahmepflicht für die Schüler*innen besteht, da die Schulpflicht nicht ausgesetzt ist.


Notbetreuung

Unabhängig von diesen Ausführungen wird nach wie vor die Notbetreuung für Schüler*innen der Klassenstufen 5 und 6 angeboten. Siehe auch mein Artikel zur Notbetreuung.


Antworten auf weitere Fragen finden Sie hier Informationen des Ministerium


[Voigtberger] 29.01.2021
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