Liebe Eltern,
Folgende Termine sind für den Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang nunmehr zu beachten:
bis zum 22 . Februar 2021 | Vorlage des Antrages der Eltern auf Erstellung einer Empfehlung in der Schule |
bis zum 26. Februar 2021 | Übermittlung der Empfehlung der Schule an die Eltern |
vom 1. bis 6. März 2021 | Anmeldung für allgemeinbildende Gymnasien , Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen |
Um das Übertrittsverfahren verlässlich planen zu können und das Gebot der festen Gruppen nicht durch die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an einem dreitägigen Probeunterricht zu verletzen, erfolgt wie im vorangegangenen Schuljahr 2019/20 anstelle des Probeunterrichts eine vorläufige Aufnahme bis zur abschließenden Entscheidung am Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/2022 in Anlehnung an das Verfahren nach § 135 Abs. 1 ThürSchulO. Diese Entscheidung erfolgt durch den Schulleiter aufgrund einer Empfehlung der Klassenkonferenz in Anlehnung an § 128 ThürSchulO, welche die bisher gezeigten schulischen Leistungen, das bisher gezeigte Leistungsvermögen und die bisher gezeigte Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers berücksichtigt.
Um das Gebot der Kontaktminimierung auch für die Anmeldewoche vom 1. bis 6. März 2021 realisieren zu können, bitte ich Sie, sich auf der jeweiligen Homepage der weiterführenden Schule über die jeweils bereitgestellten Aufnahmeformulare und die Übermittlung der Dokumente zu informieren.
Den ausgefüllten Antrag auf Erstellung einer Schullaufbahnempfehlung für den Übertritt an ein Gymnasium übermitteln Sie bitte per e-mail an: info@rs-schmalkalden.de
[Voigtberger] 27.01.2021