Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Präsenzunterricht für Abschlussklassen - Neuregelung der Notbetreuung - vorgezogene Winterferien - Zeugnisse und Prüfungen - Ausblick

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

ich freue mich, Ihnen und euch mitteilen zu können, dass der Präsenzunterricht wie angekündigt stattfindet und die Notbetreuung ebenso zunächst bis 22.01.2021 gewährleistet ist. An dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Grundsätze.

Präsenzunterrricht für Abschlussklassen
  1. Präsenzunterrricht wird ausschließlich für Abschlussklassen an 3 Tagen (Mo, Mi, Frei) erteilt und beginnt am Montag, dem 11.01.2021, zu den normalen Unterrichtszeiten.
  2. Der ab Montag gültige Stundenplan (Pausenkürzung zwischen 5./6, Stunde) und die festgeschriebenen Pausenbereiche wurden zur Einsicht im geschlossenen Bereich des Vertretungsplanes veröffentlicht.
  3. Leistungskontrollen können auch an Tage an denen kein Präsenzunterricht stattfinden geplant werden. Siehe dazu Rubrik "Pandemie & Schule  --> Terminplan LZK --> zutreffende Klasse".
  4. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses durch die Schüler*innen ist derzeit noch nicht verpflichtend, zur Bereitstellung von Testkapazitäten wird gegenwärtig ein Anmeldeverfahren mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen abgestimmt und organisiert.
  5. Schüler*innen mit grippalen Infekten sollen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, eine Abklärung mit dem Hausarzt wird empfohlen.
  6. Alle an der Schule geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen sind strikt zu befolgen, den Anweisungen der Lehrer*innen ist Folge zu leisten! Bei Nichtbeachtung dieser Maßnahmen wird ein Hausverbot ausgesprochen!
Notbetreuung für Schüler*innen der Klassen 5 und 6
  1. Für Kinder der Klassenstufen 5 und 6 wird bei Bedarf eine Notbetreuung in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr bis 22.01.2021 angeboten. Eine Vorabanmeldung ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten selbstverständlich weiter.
    Auf Grund der Kurzfristigkeit der Bekanntgabe der Regelungen wird die Notbetreuung aller bisher angemeldeten Kinder weiter abgesichert. Allerdings ist eine erneute Beantragung der Notfallbetreuung mittels des neuen Formulars erforderlich. Das Antragsformular mit ergänzenden Angaben für unsere Schule stellen wir hier zur Verfügung.
    Dabei gilt, dass der Antrag eines Elternteils ausreichend ist. Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.  
    Antrag auf Notbetreuung
  2. Auch hierbei gilt, dass Schüler*innen mit grippalen Infekten nicht an der Notbetreuung teilnehmen sollen, eine Abklärung mit dem Hausarzt wird auch hier empfohlen.
Winterferien
  1. Die Thüringer Ferienordnung wird für das Schuljahr 2020/2021 geändert. Die Winterferien werden auf den Termin 25. Januar 2021 bis 30. Januar 2021 verlegt. Diese Änderung wird zeitnah veröffentlicht unter:
    https://bildung.thueringen.de/schule/schulwesen/ferien/.
  2. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass für den bisher vorgesehenen Zeitraum der Winterferien (8. Februar 2021 bis 12. Februar 2021) eine erforderliche Beurlaubung auf Antrag für schulpflichtigen Kinder nach § 7 ThürSchulO bzw. § 7 ThürASObbS erfolgen kann. Für die Beantragung wird zeitnah ein Formular über die Schule zur Verfügung gestellt.
Halbjahreszeugnisse und Prüfungen
  1. Vorbehaltlich der Entscheidung des Thüringer Landtags ist vorgesehen, abweichend von § 60 Absatz 3 ThürSchulO den Zeugnistermin für die Halbjahreszeugnisse vom Beginn der neu festgelegten Winterferien zu entkoppeln und diesen auf den 19. Februar 2021 festzusetzen.
  2. Derzeit wird an weiteren Szenarien und Regelungen gearbeitet, die sicherstellen werden, dass alle Schülerinnen und Schüler unter fairen Bedingungen einen Schulabschluss erreichen können. Alle Prüfungen des Schuljahres 2020/21 werden so vorbereitet und durchgeführt, dass eine bundesweite Anerkennung gesichert und eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse gewährleistet wird. Hierzu bedarf es aber noch einer Abstimmung der Länder.
  3. Bis zum 22. Februar 2021 sind weitere Regelungen zum Prüfungsgeschehen in allen Schularten angekündigt.
Ausblick

Ab 1. Februar 2021 sollen Schulen für alle Klassen in der Stufe GELB des Stufenplans wieder öffnen.
Dies bedeutet aus jetziger Sicht, dass, sofern es die Situation zulässt, der Stundenplan, der vor den Weihnachtsferien gültig war, wieder greift. Dieser wird dann im geschützen Bereich (Rubrik Aktuelles --> Vertretungsplan --> Schüler)
verfügbar sein.
Weitere Informationen zu gegebener Zeit.

Antworten auf weitere Fragen finden Sie hier.  Informationen des Ministerium
                                                              weitere Informationen des Ministerium.


[A. Voigtberger] 08.01.2021
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