Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Aktuelle Informationen und Hinweise

Liebe Eltern,

nachfolgend die neusten Regelungen zu den die Schule betreffenden Rechtsgrundlagen.

Sonderregelungen ab 11. Januar 2021 im Schulbereich

  1. Alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen werden vom 11. bis 22. Januar 2020 im häuslichen Lernen unterrichtet.
    Ausnahmen: Schulabgängerklassen können für die unmittelbare und dringend nötige Vorbereitung auf Abschlussprüfungen Präsenzunterricht in Prüfungsfächern erhalten. Mit Abschlussklassen können auch im Januar Klausuren und Klassenarbeiten in Präsenz durchgeführt werden.
    Für unsere Schule gilt zunächst für Abschlussklassen der zweite Satz der Ausnahme!

  2. In der Zeit vom 25. bis zum 29. Januar 2021 sind Ferien, das häusliche Lernen pausiert.

  3. Ab 1. Februar 2021 sollen Schulen in der Stufe GELB des Stufenplans wieder öffnen.
    Dies bedeutet aus jetziger Sicht, dass, sofern es die Situation zulässt, der Stundenplan, der vor den Weihnachtsferien gültig war, wieder greift. Dieser ist im geschützen Bereich nach wie vor verfügbar (Rubrik Aktuelles --> Vertretungsplan --> Schüler).

  4. Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderschulen wird bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Eine Vorabanmeldung ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten selbstverständlich weiter.
    Dazu wurde ein zentrales Antragsformular durch das Ministerium erarbeitet und ist für die Beantragung der Notbetreuung in der Schule vorzulegen. Auf Grund der Kurzfristigkeit der Bekanntgabe der Regelungen wird die Notbetreuung aller bisher angemeldeten Kinder weiter abgesichert. Allerdings ist eine erneute Beantragung der Notfallbetreuung mittels des neuen Formulars erforderlich. Das Antragsformular mit ergänzenden Angaben für unsere Schule stellen wir hier zur Verfügung. Dabei gilt, dass der Antrag eines Elternteils ausreichend ist. Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.   Antrag auf Notbetreuung

  5. Antworten auf weitere Fragen finden Sie hier.  Informationen des Ministerium und unter weitere Informationen des Ministerium zur Zeugnisausgabe und Beurlaubungsanträgen.


[A. Voigtberger] 06.01.2021
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