Aktuelle Informationen für die Zeit der Coronapandemie
Formulare für Risikoschüler

Auszug aus ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO § 35

(1) Hält die Schulleitung Maßnahmen nach § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für geeignet, können Schülerinnen und Schüler, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, auf schriftlichen Antrag bei der Schulleitung von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt. Über den Antrag nach Satz 1 entscheidet die Schulleitung.

(2)  Maßgeblich für die Einschätzung des Risikos für einen schweren Krankheitsverlauf sind die jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts im Epidemiologischen Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-191). Mit dem Antrag nach Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 ist ein ärztliches Attest vorzulegen, mit dem das bestehende erhöhte Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls bereits erfolgten vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 oder einer Genesung nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bescheinigt wird; das ärztliche Attest nach Halbsatz 1 darf nicht älter als sechs Monate sein.

Zur Unterstützung stellen wir Ihnen hier entsprechende Vordrucke zur Verfügung.

   Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht

   mögliches ärztliches Attest

   Mitteilung zur Teilnahme am Präsenzunterricht

Epidemiologischer Steckbrief   Steckbrief RKI


[Administrator] 19.11.2021
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