Hausordnung der Staatlichen Regelschule Schmalkalden
Das Zusammenleben vieler Menschen auf unserem Schulgelände erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Respekt und die Bereitschaft zur Mitverantwortung als die wichtigsten Voraussetzungen einer Schulgemeinschaft. Auch das Auftreten der Schüler und Lehrer in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit. Alle am Schulleben Beteiligten tragen daher durch ihr Verhalten dazu bei, ein positives Bild der Schule zu vermitteln.
1. Grundsätze
2. Unterricht
3. Pausen
4. Ordnung und Sicherheit
Regelungen nach der ThSchO, dem ThSchG, anderen rechtlichen Regelungen und den Beschlüssen der Schulkonferenz bleiben davon unberührt. Verstöße können mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
Die Hausordnung tritt auf Beschluss der Schulkonferenz rückwirkend zum 22.08.2012 in Kraft.
S. Raßbach
Schulleiterin
Das Zusammenleben vieler Menschen auf unserem Schulgelände erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Respekt und die Bereitschaft zur Mitverantwortung als die wichtigsten Voraussetzungen einer Schulgemeinschaft. Auch das Auftreten der Schüler und Lehrer in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit. Alle am Schulleben Beteiligten tragen daher durch ihr Verhalten dazu bei, ein positives Bild der Schule zu vermitteln.
1. Grundsätze
- Oberstes Prinzip ist die Achtung der Persönlichkeit jedes Einzelnen. Wir pflegen einen höflichen Umgangston und grüßen einander.
- Übergriffe auf Personen und das Eigentum anderer darf es nicht geben.
- Körperliche und verbale Gewalt werden in keiner Weise geduldet.
- Schüler und Lehrer sind verpflichtet, allen Fällen von Streit und Mobbing entschieden entgegenzutreten.
- Auf dem gesamten Schulgelände sind Rauchen, Alkohol und Drogen jeglicher Art verboten.
- Waffen aller Art sowie Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb und den Schulfrieden beeinträchtigen oder andere gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
- Vor Beginn des Unterrichts ist das Handy beim jeweiligen Fachlehrer abzugeben. In den Pausen ist die Nutzung des Handys erlaubt. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy eingezogen werden. Über den Zeitpunkt der Rückgabe entscheidet nach § 51 Abs. 6 Thüringer Schulordnung der Schulleiter.
- Das Fotografieren, Filmen oder Tonaufzeichnungen mit dem Handy bzw. anderen digitalen Speichermedien sowie deren Verbreitung sind aus datenschutzrechtlichen Gründen im gesamten Schulbereich untersagt.
- Bei Unfällen, Brand oder sonstigen Notfällen ist sofort die Schulleitung, ein Lehrer oder der Hausmeister zu verständigen. Beim Eintreten einer solchen Gefahrenlage ist das Schulgebäude auf den gekennzeichneten Fluchtwegen ruhig und rasch zu verlassen. Dabei ist den Anweisungen der Lehrer Folge zu leisten.
- Die Brandschutztüren funktionieren automatisch und dürfen daher nicht geschlossen werden.
- Druckerzeugnisse, Plakate und sonstige Aushänge bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
- Der Unterricht in den Fachräumen und in der Sporthalle ist zusätzlich durch gesonderte Verordnungen geregelt.
- Für den Speiseraum und die Medienecke gelten die dort aushängenden Regeln.
- Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht ohne Genehmigung verlassen werden.
- Unbefugten Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände verboten. Besucher melden sich im Sekretariat der Schule und unterliegen während ihres Aufenthaltes der Hausordnung.
- Das Hausrecht wird durch den Schulleiter, in dessen Abwesenheit durch seinen Stellvertreter bzw. den Hausmeister ausgeübt.
- Die Anweisungen der Lehrer und technischen Kräfte sind zu befolgen.
2. Unterricht
- Die Schüler erscheinen 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn pünktlich in der Schule und suchen ihren Klassenraum auf. Mit dem Vorklingeln begeben sie sich in die entsprechenden Fachräume.
- Vor dem Unterricht werden die notwendigen Arbeitsmaterialien bereitgelegt, die Jacken an die Garderobenhaken gehängt und alle Kopfbedeckungen aus Höflichkeitsgründen abgenommen.
- Den Unterricht beginnt und beendet der Lehrer. Falls 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht erschienen ist, meldet dies der Klassensprecher, bei Verhinderung ein anderer Schüler im Sekretariat.
- Verspätungen, auch nach den Pausen, stören den Unterricht. In diesen Fällen melden sich die Schüler im Sekretariat. Wiederholtes Zuspätkommen zieht Ordnungsmaßnahmen nach sich.
- Gegenstände, die im Unterricht nicht gebraucht werden, verbleiben in der Schultasche, ebenso Nahrungsmittel und Getränke.
- Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände zu verlassen.
- Alle Schüler und Lehrer sind verpflichtet, sich über den aktuellen Vertretungsplan zu informieren.
3. Pausen
- Pausen erfordern besondere gegenseitige Rücksichtnahme.
- Kleine Pausen dienen dem zügigen Raumwechsel, dem Aufsuchen der Toiletten nach vorheriger Abmeldung beim Lehrer und der Unterrichtsvorbereitung.
- Wird der Raum nicht gewechselt, halten sich alle Schüler während der kleinen Pausen im Klassenraum auf.
- Zu den Hofpausen ist das Schulgebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen. Bei Raumwechsel sind dabei die Schultaschen nur von oben nach unten mitzunehmen und vor dem jeweiligen Raum der nächsten Stunde ordentlich abzustellen. Andernfalls werden die Taschen vor dem zuletzt genutzten Raum abgestellt.
- Während der Hofpausen halten sich alle Schüler auf dem Pausenhof auf.
- Das Werfen mit Schneebällen, Kastanien u. a. ist aufgrund der damit verbundenen Gefahren strengstens untersagt.
- Beim Abklingeln wegen schlechten Wetters begeben sich alle Schüler umgehend in den Raum, in dem sie im Anschluss Unterricht haben. Die Aufsicht übernimmt der Lehrer, der die Klasse nach der Hofpause unterrichtet. Über das Abklingeln entscheidet die Schulleitung.
- Zum Pausenende benutzen die Schüler den Hauseingang, der ihrem Unterrichtsraum am nächsten liegt.
4. Ordnung und Sicherheit
- Für die Sauberhaltung aller Bereiche der Schule, insbesondere der sanitären Anlagen, ist jeder Einzelne verantwortlich, nicht nur das Reinigungspersonal.
- Saubere Klassenräume und Tafeln müssen selbstverständlich sein.
- Am Ende jeder Stunde kontrolliert der Fachlehrer, ob der Raum in ordnungsgemäßem Zustand für die nächste Stunde übergeben werden kann.
- Nach Unterrichtsschluss ist der Klassenraum aufzuräumen, alle Stühle sind hochzustellen und die Fenster zu schließen. Vom jeweiligen Ordnungsdienst wird die Tafel nass gewischt.
- Festgestellte Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich einem Lehrer zu melden.
- Für mutwilliges Beschädigen oder Beschmutzen von Einrichtungsgegenständen oder anderem schulischen Inventar haften die Eltern der Verursacher. Zusätzlich wird solches Verhalten durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.
- Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
- Von der Schule ausgeliehene Unterrichtsmittel sind pfleglich zu behandeln.
- Die Schule haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände, die nicht im Unterricht benötigt werden (z.B. Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Handys usw.).
- Geld, das auf Anweisung der Schule mitgebracht werden muss, ist am Körper zu tragen und schnellstmöglich bei dem entsprechenden Lehrer abzugeben.
- Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards usw. dürfen im Schulgebäude nicht genutzt werden, das Tragen von Heelys ist nur mit eingeklappten bzw. ausgebauten Rollen gestattet.
- Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, benötigen hierfür die Genehmigung durch die Schulleitung. Fahrräder werden in dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt und sind abzuschließen.
Regelungen nach der ThSchO, dem ThSchG, anderen rechtlichen Regelungen und den Beschlüssen der Schulkonferenz bleiben davon unberührt. Verstöße können mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
Die Hausordnung tritt auf Beschluss der Schulkonferenz rückwirkend zum 22.08.2012 in Kraft.
S. Raßbach
Schulleiterin